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AGB`s  Einzelseminare/Vorträge  Viola Jampert

Allgemeine Geschäftsbedingungen und rechtliche Hinweise für Seminare bei Viola Jampert  

(Stand: 18.12.2021)

 

I. Anmeldung
Für eine Anmeldung zu Seminaren/Vorträgen erhält der Interessent ein Anmeldeformular mit den Zahlungsbedingungen und Rahmenbedingungen. Für die verbindliche Anmeldung sendet der Teilnehmer dieses Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben an Viola Jampert, Hoher Weg 2 2, 29553 Bienenbüttel/OT Bornsen, zurück.

Die schriftliche Anmeldung gilt verbindlich, besonders mit Hinblick auf die Zahlungsbedingungen der Seminar- oder Vortragsgebühr. Die Teilnehmerzahl in den Kursen ist in der Regel begrenzt. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der schriftlichen Anmeldung.

Alle Seminare sind im Voraus zu bezahlen.

Bei Onlineseminaren/-vorträgen, erfolgt die Freischaltung erst nach dem Zahlungseingang.

 

II. Zahlungsbedingungen Seminare und Vorträge

Die Zahlung der jeweiligen Seminare erfolgt per Überweisung auf das Konto der Ausbildungsgeberin, Viola Jampert

Die Kontodaten sind:

Sparkasse Uelzen

BIC: NOLADE21UEL

IBAN: DE29 2585 0110 0230 3721 20

Die Seminargebühren sind bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn zu entrichten.

Die Seminargebühr wird auch fällig, wenn der Teilnehmer nicht bei dem Seminar erscheint.

Online Vorträge oder Seminare müssen zur Freischaltung bezahlt werden.

 

III. Vorbehalt
Die Ausbildungsgeberin, Viola Jampert, behält sich vor, die Durchführung / Ort und Inhalt eines Kurses aus organisatorischen Gründen oder zu geringer Teilnehmerzahl zu verändern bzw. abzusagen. Bereits geleisteten Kursgebühren werden  erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall, sind davon ausgeschlossen.

 

IV. Beendigung des Vertragsverhältnisses
Bei Absage des Kurses nach schriftlich erfolgter Anmeldung seitens des Teilnehmers bis 4 Wochen vor Kursbeginn, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% der Kursgebühr fällig, bei Absage innerhalb der 4 Wochen vor Kursbeginn wird die gesamte Kursgebühr fällig.
Es gelten nur schriftliche Absagen. Bei unangekündigtem Nichterscheinen wird die gesamte Seminargebühr in Rechnung gestellt.

 

V. Haftung
Soweit der Ausbildungsgeberin leicht fahrlässige Pflichtverletzungen zur Last gelegt werden, ist die Haftung auf den durchschnittlichen, vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Schaden begrenzt. Bei Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten, haftet die Ausbildungsgeberin, Viola Jampert, nicht. Sie haftet bei Nichteinhaltung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Teilnehmers, die sie in dem Vertrag dem Teilnehmer gewährt.

 

VI. Tiere
Teilnehmer, die Tiere mitbringen, versichern, dass für diese eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Der Teilnehmer haftet für die mitgeführten Tiere und stellt die Ausbildungsgeberin gegebenenfalls von Ansprüchen, die von Dritten geltend gemacht werden, frei. Vor der Mitnahme von Tieren muss sich der Teilnehmer das Einverständnis der Ausbildungsgeberin einholen. Problematisches Verhalten Mensch oder Tier gegenüber muss im Vorwege angegeben werden um Verletzungen oder schwierige Situationen im Vorfeld verhindern zu können. Die Tiere müssen frei sein von Krankheiten. Die Ausbildungsgeberin behält sich vor die Teilnahme von Tieren zu beschränken im Interesse anderer Teilnehmer oder Tiere oder die Mitnahme aufgrund von organisatorischen Gründen nicht zu genehmigen. Mitgebrachte Tiere müssen ohne Ausnahme auf den Zuwegen zum Seminarort sowie dem umgrenzenden Grundstück an der Leine geführt werden. Der Ausbildungsgeberin steht es frei ein Tier vom Seminar auszuschließen, wenn es aus ihrer Sicht aufgrund des Verhaltens des Tieres zu Störungen im Ablauf des Seminars kommt oder kommen kann oder gefährliche Situationen mit anderen Tieren oder Menschen nicht auszuschließen sind.

 

VII. Unterrichtsmaterial
Die Unterrichtsmaterialien werden zu Beginn des Seminars ausgegeben. Bei Seminarreihen behält sich die Ausbildungsgeberin  vor die Materialien im Laufe des Ausbildungsganges zu variieren. Die Entscheidung hierüber liegt allein bei der Ausbildungsgeberin. Das Unterrichtsmaterial einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Autoren sowie der Ausbildungsgeberin unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronische Systeme. Es dürfen während der Seminare weder Fotos noch Videos über den ablauf oder die Seminarinhalte  gemacht werden.

VIII. Verpflegung
An den Seminartagen/-wochenenden stehen Getränke über den Tag zur Verfügung außer dies ist in der Ausschreibung anders ausgeschrieben. Coronabedingt gibt es zur Zeit kein Catering. Die Teilnehmer müssen sich Verpflegung selber mitbringen.

 

IX. Datenweitergabe
Der/Die Teilnehmer/in erklärt sich betreffs Mitfahrgelegenheiten und Austausch der Ausbildungsinhalte damit einverstanden, dass seine/ ihre Adressdaten über Teilnehmerlisten anderen Kursteilnehmern/ innen zugänglich gemacht werden können. Über die Daten werden die Teilnehmer ebenfalls über Neuigkeiten und Informationen zu den Seminaren informiert, auch über aktuelle Informationen der Ausbildungsgeberin. Ist dieses nicht erwünscht, so ist dies bitte schriftlich der Ausbildungsgeberin zu melden.