AGB`s -Ausbildungen Viola Jampert
Allgemeine Geschäftsbedingungen und rechtliche Hinweise für Ausbildungsreihen
Stand 18.12.2021
I. Anmeldung
Für eine Anmeldung zu den Ausbildungsreihen erhält der Interessent ein Anmeldeformular .
Für die verbindliche Anmeldung der Ausbildung sendet der Teilnehmer dieses Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben an Viola Jampert, Hoher Weg 2, 29553 Bornsen, zurück. (Oder mit Unterschrift eingescannt per Email an: tierheilpraxis-jampert@email.de)
Die schriftliche Anmeldung gilt verbindlich, besonders mit Hinblick auf die Zahlungsbedingungen der Ausbildungsgebühr.
Die Teilnehmerzahl in der Ausbildung ist begrenzt.
Mindestteilnehmerzahl sind 5 Teilnehmer je Ausbildungsgang.
Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der schriftlichen Anmeldung.
II. Zahlungsbedingungen Seminargebühr
Die Kosten beinhalten schriftliche Skripte zu den Ausbildungsthemen, sowie die Möglichkeit zur Teilnahme am Nahunterricht und Praxis an den jeweils angegeben Wochenenden. Coronabedingt kann dies auf Online Seminare umgestellt werden. Dies verändert nicht die Vertragsbedingungen.
Mit schriftlicher Anmeldung ist die Ausbildung verbindlich gebucht und die Fälligkeit der Zahlung erfolgt mit Beginn der jeweiligen Ausbildung.
Eine Ratenzahlung über den bereits mit Beginn der Ausbildung fälligen Gesamtbetrages, kann gewährt werden. Dies muss in der Anmeldung entsprechend angekreuzt werden.
Eine Vorzeitige Zahlung des Restbetrages ist jederzeit möglich.
Die Ratenzahlungsvereinbarung gilt lediglich als Stundung der bereits fälligen Gesamt Kursgebühr, bis zu deren vollständigen Tilgung. Sollte die Ausbildung abgebrochen werden, ist der Restbetrag sofort fällig.
Der Teilnehmer verpflichtet sich in dem Fall einer Ratenzahlung einen Dauerauftrag einzurichten, so dass die monatliche Rate zum 03. des jeweiligen Monats auf folgendem Konto angewiesen ist.
Die Kontodaten sind:
Viola Jampert
Sparkasse Uelzen
BIC: NOLADE21UEL
IBAN: DE29 2585 0110 0230 3721 20
Bei einem Zahlungsrückstand während der Ratenzahlung von mehr als 4 Wochen, wird der restliche Gesamtbetrag der Ausbildung ohne weitere Ankündigung fällig und die Ratenzahlungsvereinbarung ist aufgehoben.
Bei einigen Ausbildungen wird am Ende eine Prüfung angeboten.
In diesem Fall kann der Teilnehmer an der Prüfung teilnehmen, sofern er die Voraussetzungen unter VIII erfüllt. Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein entsprechendes Zertifikat.
Die Prüfungsgebühr beträgt € 150,00
Bei Wiederholung der Prüfung wird die Gebühr erneut fällig.
Bei Abmeldung später als 2 Wochen vor Prüfungsbeginn wird die Gebühr nicht zurückerstattet, weil alle Prüfungsunterlagen dann bereits erstellt sind.
III. Vorbehalt
Die Ausbildungsgeberin, Viola Jampert, behält sich vor, die Durchführung/Ort und Reihenfolge des Inhalts der Ausbildung aus organisatorischen Gründen zu verändern bzw. abzusagen. Die bereits geleisteten Kursgebühren werden ggf. erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche, ins Besondere der Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall, sind davon ausgeschlossen.
Ebenfalls können Seminarwochenenden, die ursprünglich im Präsenzunterricht geplant waren auf ein Onlineseminar umgestellt werden aufgrund von Corona Verordnungen. Dies ändert nichts am Vertrag und den Zahlungsmodalitäten.
Der Ausbildungsgang kann bis zum Beginn der Ausbildung aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl von der Ausbildungsgeberin abgesagt werden. Bereits gezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall erstattet.
IV. Beendigung des Vertragsverhältnisses
Die Vertragslaufzeit ist die jeweilige Dauer der Ausbildung, bei Kombiausbildungen bis zum Ende der letzten Ausbildung.
Die Ausbildungsteilnehmer können die Ausbildung kündigen mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn der Veranstalter nicht die angegebenen Inhalte der Ausbildung anbietet. Hiervon bleibt unberührt, ob er dies im Präsenz- oder Onlineunterricht vermittelt oder durch die Abgabe von Theorieskripten zur Erarbeitung zu Hause.
Sollten die Wochenendeseminare nicht bis zum Ende besucht werden, entsteht daraus kein Rückzahlungsanspruch, da diese trotz allem vom Veranstalter angeboten werden und die theoretischen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.
Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere entsprechende Ausbildung angeboten werden, können die verpassten Wochenenden kostenfrei nachgeholt werden. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
V. Haftung
Soweit der Ausbildungsgeberin leicht fahrlässige Pflichtverletzungen zur Last gelegt werden, ist die Haftung auf den durchschnittlichen, vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Schaden begrenzt. Bei Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten , haftet die Ausbildungsgeberin, Viola Jampert, nicht. Sie haftet bei Nichteinhaltung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Teilnehmers, die sie in dem Vertrag dem Teilnehmer gewährt.
VI. Tiere
Teilnehmer, die Tiere mitbringen, versichern, dass für diese eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Der Teilnehmer haftet für die mitgeführten Tiere und stellt die Ausbildungsgeberin gegebenenfalls von Ansprüchen, die von Dritten geltend gemacht werden, frei. Vor der Mitnahme von Tieren muss sich der Teilnehmer das Einverständnis der Ausbildungsgeberin einholen. Problematisches Verhalten Mensch oder Tier gegenüber muss im Vorwege angegeben werden um Verletzungen oder schwierige Situationen im Vorfeld verhindern zu können. Die Tiere müssen frei sein von Krankheiten. Die Ausbildungsgeberin behält sich vor die Teilnahme von Tieren zu beschränken im Interesse anderer Teilnehmer oder Tiere oder die Mitnahme aufgrund von organisatorischen Gründen nicht zu genehmigen. Mitgebrachte Tiere müssen ohne Ausnahme auf den Zuwegen zum Seminarort sowie dem umgrenzenden Grundstück an der Leine geführt werden. Die Ausbildungsgeberin behält sich vor einzelne Tiere von der Ausbildung auszuschließen, wenn diese den Ablauf stören oder eine Gefahr für andere Tiere/Menschen aus Sicht der Ausbildungsgeberin darstellen könnten.
VII. Unterrichtsmaterial
Die Unterrichtsmaterialien werden zum jeweiligen Ausbildungsmodul ausgegeben. Die Ausbildungsgeberin behält sich vor die Materialien im Laufe des Ausbildungsganges zu variieren. Die Entscheidung hierüber liegt allein bei der Ausbildungsgeberin.. Das Unterrichtsmaterial einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Autoren sowie der Ausbildungsgeberin unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronische Systeme.
Die Ausbildungen beinhalten von der Veranstalterin erstellte Skripte als Unterrichtsmaterial.
Bei einigen Ausbildungen benötigen die Teilnehmer zusätzliches Lehrmaterial, was nicht in den Ausbildungskosten enthalten ist, wie Bücher, CDs o. ä. In den Anmeldungen wird dies bekannt gegeben und entweder gibt es einen Zeitpunkt zu dem die Teilnehmer sich die Materialien besorgen müssen oder die Veranstalterin sammelt Geld ein und organisiert für alle Teilnehmer das gleiche Unterrichtsmaterial.
VIII. Prüfung
Einige Ausbildungen enden mit einer Abschluss-Prüfung. Die freiwillige Prüfungsteilnahme, ist die Voraussetzung zum Erhalt des Zertifikates über die Ausbildung und bestandener Prüfung.
Die Prüfungsgebühr beträgt € 150,00 zzgl. zahlbar bis 2 Wochen vor Antritt der Prüfung.
Voraussetzung zur Prüfung ist der Besuch aller Seminarwochenenden. Bei Akupunktur müssen zusätzlich 15 Intervisionsstunden absolviert werden, um für die Prüfung zugelassen werden. 12 Std.Fehlzeiten können bei der Akupunkturausbildung durch zusätzlich 6 Intervisionsstunen ausgeglichen werden.
Prüfungsort ist je nach Teilnehmerzahl der Seminarort oder die Räumlichkeiten Hoher Weg 2, 29553 Bornsen.
Änderungen sind dem Veranstalter vorbehalten.
Die Prüfungen gliedern sich in Theorie, Mündliche Prüfung und Praxis. Zum Bestehen der Prüfung müssen 80% der möglichen Punkte erreicht werden, dabei darf kein Einzelbereich unter 70% liegen. Wird dies nicht erreicht, kann der Teil, der nicht bestanden wurde, in einem Prüfungsnachholtermin erneut geprüft werden. In diesem Fall ist auch die gesamte Prüfungsgebühr erneut zu zahlen
IX. Verpflegung
An den Seminartagen/-wochenenden stehen Getränke über den Tag zur Verfügung. Coronabedingt wird kein Catering zur Verfügung gestellt und die Teilnehmer sind für die Verpflegung selber zuständig.
X. Datenweitergabe
Der/Die Teilnehmer/in erklärt sich betreffs Mitfahrgelegenheiten und Austausch der Ausbildungsinhalte damit einverstanden, dass seine/ ihre Adressdaten über Teilnehmerlisten anderen Kursteilnehmern/ innen zugänglich gemacht werden können. Über die Daten werden die Teilnehmer ebenfalls über Neuigkeiten und Informationen zu der Ausbildung informiert und auch über aktuelle Informationen der Ausbildungsgeberin. Ist dieses nicht erwünscht, so ist dies bitte schriftlich der Ausbildungsgeberin zu melden.